Siemens SP65 Manuel d'utilisateur Page 131

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Siemens AG 2003, E:\Auftrag\Siemens\MobilePhones\S65 Penelope\de\LA\Guarantee_de .fm
Garantieurkunde (Deutschland)130
VAR Language: de; VAR issue date: 040517
left page (130) of S65, FUG, de, A31008-H7400-A2-1-19 (26.05.2004, 17:50)
Garantieurkunde (Deutschland)
Dem Verbraucher (Kunden) wird unbescha-
det seiner Mängelansprüche gegenüber
dem Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie zu
den nachstehenden Bedingungen einge-
räumt:
Neugeräte und deren Komponenten, die
aufgrund von Fabrikations- und/oder Ma-
terialfehlern innerhalb von 24 Monaten ab
Kauf einen Defekt aufweisen, werden von
Siemens nach eigener Wahl gegen ein
dem Stand der Technik entsprechendes
Gerät kostenlos ausgetauscht oder repa-
riert. Für Verschleißteile (z. B. Akkus, Tas-
taturen, Gehäuse, Gehäusekleinteile,
Schutzhüllen – soweit im Lieferumfang
enthalten) gilt diese Haltbarkeitsgarantie
für sechs Monate ab Kauf.
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt
der Geräte auf unsachgemäßer Behand-
lung und/oder Nichtbeachtung der Hand-
bücher beruht.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf
vom Vertragshändler oder vom Kunden
selbst erbrachte Leistungen (z. B. Installa-
tion, Konfiguration, Softwaredownloads).
Handbücher und ggf. auf einem separaten
Datenträger mitgelieferte Software sind
ebenfalls von der Garantie ausgeschlos-
sen.
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg
mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind
innerhalb von zwei Monaten nach Kennt-
nis des Garantiefalles geltend zu machen.
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponen-
ten, die im Rahmen des Austauschs an
Siemens zurückgeliefert werden, gehen in
das Eigentum von Siemens über.
Diese Garantie gilt für in der Europäischen
Union erworbene Neugeräte. Garantiege-
berin ist die Siemens Aktiengesellschaft,
Schlavenhorst 88, D-46395 Bocholt.
Weiter gehende oder andere Ansprüche
aus dieser Herstellergarantie sind ausge-
schlossen. Siemens haftet nicht für Be-
triebsunterbrechung, entgangenen
Gewinn und den Verlust von Daten, zu-
sätzlicher vom Kunden aufgespielter Soft-
ware oder sonstiger Informationen. Die
Sicherung derselben obliegt dem Kunden.
Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit
zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem
Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vor-
satzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen
der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder wegen der Ver-
letzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadensersatzanspruch für die Ver-
letzung wesentlicher Vertragspflichten ist
jedoch auf den vertragstypischen, vorher-
sehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt
oder wegen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit oder
nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet
wird.
Durch eine erbrachte Garantieleistung
verlängert sich der Garantiezeitraum nicht.
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält
sich Siemens vor, dem Kunden den Aus-
tausch oder die Reparatur in Rechnung zu
stellen. Siemens wird den Kunden hier-
über vorab informieren.
Eine Änderung der Beweislastregeln zum
Nachteil des Kunden ist mit den vorste-
henden Regelungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie
sich bitte an den Siemens-Telefonservice.
Die Rufnummer entnehmen Sie bitte der
Bedienungsanleitung.
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